Sonntag, 23. September 2012

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§3

Besondere Erlaubnis

Erlaubnisanträge sind mindestens 10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der Gemeinde (…….) zu stellen. In den Erlaubnisanträgen sind der Standort, die Art und die Dauer der Sondernutzung und die Größe der Fläche anzugeben.
Die Erlaubnis wird befristet.

Bei Vorlage mehrer Anträge für den gleichen Standort und die gleiche Nutzungszeit erfolgt die Vergabe der Fläche nach dem Ermessen der Verwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.